Israel – Pfahl im Fleische Palästinas – 4. Teil
Dienstag, 30. Juni 2026 von Adelinde |
Allen Widrigkeiten zum Trotz
haben wir unsere Souveränität
in unserer angestammten Heimat wiedererlangt
und eine starke, lebendige Demokratie aufgebaut –
eine Demokratie, die die Grenzen der Innovation
zum Wohle der gesamten Menschheit erweitert.
Netanyahu
Man sollte sich jedoch dessen bewußt sein, daß die o.a. Worte Netanyahus eine einzige lügenhafte Schönfärberei sind. Der Aufbau Israels auf dem Heimatboden der Palästinenser beruht auf einer ununterbrochenen Landnahme mittels Völkermordes bis heute.
Was daran „zum Wohle der gesamten Menschheit“ gereichen soll, bleibt das Geheimnis dieses Juden – allerdings nur solange, bis die Nichtjuden begreifen, daß ihre Völker auf Befehl des Juden-„Gottes“ Jahwe vom jüdischen Volk „gefressen“ werden sollen (5. Mos. 7/16).
Im Krieg gegen unser Deutsches Volk besonders seit 1914 bis heute erkennen wir, wie systematisch unser Volk seiner Vernichtung entgegengeführt wird. Die Jüdin Barbara Lerner-Spetre hat den vorerst letzten Schritt, die Überfremdung unserer Heimat mit Mas-sen von andersrassigen Ausländern als eine Aktion gekennzeichnet, hinter der die Juden als treibende Kräfte erkennbar sein werden und der „Antisemitis-mus“ anwachsen werde.
Doch gegen solches Erkennen wirkt die jüdisch ge-lenkte Lügen- und Lücken-Presse in Deutschland. Sie preist, wo sich nur die Gelegenheit dazu finden läßt, das „Regenbogen-Multikulti“. Auffallend das Laufenlassen ausländischer Verbrecher. Deren Ab-stechen Deutscher paßt in den Plan des jüdischen Schriftstellers Theodore N. Kaufmann von „Germany must perish“ (1941) wie auch den des Begründers der jüdischen Terrororganisation „Irgun Zwai Leumi“ W. Jabotinski von 1934:
Unsere jüdischen Interessen erfordern die endgültige Vernichtung Deutschlands.
Deutschland muß den Juden überlassen werden … (John Colville, Downing Street Tagebücher 1939-1945)
Nebenbei haben die Schüler Claus Schwabs in der BRD-Regierung dafür gesorgt, daß unsere Wirtschaft zugrunde gerichtet wird. Wirtschaftsminister Habeck:
Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wußte mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.
Dieses perfide System ist so konzipiert, daß wir Deutschen mit unserem Fleiß, mit der in uns verankerten Tatkraft und den daraus er-zeugten Steuern seit geraumer Zeit unseren eigenen Untergang finanzieren. (Karl-Heinz Osinski)
Solange Deutschland besetzt und Europa in den Händen Judas ist, sollte man nicht auf auf „Wahlen“ hoffen.
Freilich ist es unbequem, sich die Illusion ab-zuschminken, man könne auf bürgerlichem Wege im Wahllokal die Probleme beseitigen.
… Man muß bei der Analyse – wie in der Ar-chäologie – bis auf den gewachsenen Fels graben, um an die Ursprünge zu kommen. Und dann muß man sich zur Fundamental-opposition entschließen – oder man wird vom System geistig mitgeschleppt. (Bernhard Schaub)
Wer auf die AfD hofft, weiß nicht, daß auch diese Partei in jüdischem Geiste geführt wird, der auch hier die sog. Staatsräson fordert, nämlich im Fall der Fälle für Israel in den Krieg zu ziehen und auch zu sterben, wie Alexander Gauland forderte.
Schauen wir, was
Thomas Engelhardt
in Bezug auf die jüdische Landnahme in Palästina herausgefunden hat:
Bis in die jüngste Zeit blieb die Haltung des Sicherheitsrats in Bezug auf das Palästina-problem auf die im Jahr 1967 verabschiedete Resolution 242 (1967) beschränkt.
Die Generalversammlung, die den Willen der Mehrheit der Völker vertritt, ist jedoch mit ihrer Anerkennung der Grundrechte des pa-lästinensischen Volkes weitergegangen. Be-mühungen, die Haltung des Sicherheitsrats mit der der Generalversammlung in Einklang zu bringen, waren erfolglos.
Im Januar 1976 wurde ein Resolutionsent-wurf, der die Ausübung des unveräußerlichen nationalen Rechts der Selbstbestimmung für das palästinensische Volk forderte, von der Mehrheit der Generalversammlung unter-stützt. Die Vereinigten Staaten von Amerika stimmten jedoch gegen die Resolution (sic.).
Im August 1979 kam eine ähnliche Resolution nicht zur Abstimmung. Im April 1980 wurden abermals Bemühungen unternommen, die Unterstützung des Sicherheitsrats für die pa-lästinensische Selbstbestimmung zu gewin-nen, doch scheiterte dies an einem weiteren Veto der Vereinigten Staaten.
Alle diese Resolutionsentwürfe anerkannten und bestätigten unausgesprochen das Recht Israels – genau so wie der anderen Staaten der Region – auf Souveränität, Sicherheit und territoriale Integrität.
Das palästinensische Volk umfaßt inzwischen etwa 4 Millionen Menschen (Stand 1980), eine größere Bevölkerung als die vieler Mitglied-staaten der Vereinten Nationen. Ungefähr eine halbe Million leben in Israel. Weitere 1,2 Millionen leben in den besetzten Gebieten im Westjordanland und im Gazastreifen.[1]
Die übrigen leben im Exil, viele noch in Flüchtlingslagern, viele als Fremde in anderen Ländern. Die Mehrheit derjenigen, die im Exil leben, hoffen noch immer, in ihr eigenes Land zurückkehren zu können.
Angaben zur Zahl der Palästinenser heute variieren je nach Quelle zum Teil sehr stark.
Weltweit leben heute etwa 14,5 Millionen Palästinenser. Im Gazastreifen und im Westjordanland leben insgesamt 5,3 Mil-lionen Palästinenser (2,1 Millionen im Ga-zastreifen, etwa 3 Millionen im Westjor-danland und in Ostjerusalem).
Etwa 7 Millionen Palästinenser leben weltweit verteilt, überwiegend in den Nachbarstaaten Jordanien (ca. 3 Millionen), in Syrien und im Libanon.
Ca. 2 Millionen Palästinenser besitzen die israelische Staatsbürgerschaft, erscheinen in den Bevölkerungsstatistiken jedoch in der Regel nicht als „Palästinenser“, sondern als israelische Araber (bzw. arabische Israelis).[2]
Arnold Toynbee, ein einflußreicher britischer Historiker, kritisierte die Palästinensfrage als koloniales Unrecht und als historischen Feh-ler Großbritanniens. Er argumentierte, daß ein jüdischer Staat in Palästina nur durch den militärischen Schutz der Briten und gegen den Willen der dort lebenden arabischen Be-völkerungsmehrheit entstehen konnte.
Der Kern des Palästinaproblems wurde von Professor Arnold Toynbee im Jahr 1968 folgendermaßen beschrieben:
„Während jener dreißig Jahre ließ Groß-britannien Jahr für Jahr ein Kontingent jüdischer Immigranten nach Palästina, dessen Umfang vom jeweiligen Druck der Araber oder Juden abhing. Diese Einwan-derer hätten nicht kommen können, wenn sie nicht den militärischen Schutz der Engländer genossen hätten.
Wenn Palästina unter osmanisch-türki-scher Herrschaft geblieben wäre oder wenn es 1918 ein unabhängiger arabi-scher Staat geworden wäre, wären nie-mals jüdische Einwanderer in so großer Zahl in Palästina aufgenommen worden, daß sie die palästinensischen Araber im eigenen Land dieses arabischen Volkes hätten überwältigen können.
Daß es heute den Staat Israel gibt und daß heute 1.500.000 palästinensische Araber Flüchtlinge sind, liegt daran, daß dreißig Jahre hindurch den palästinensi-schen Arabern von der britischen Mili-tärmacht jüdische Einwanderer aufge-zwungen wurden, bis diese zahlreich genug und gut genug gerüstet waren, um sich mit eigenen Panzern und Flugzeu-gen zu behaupten.
Die Tragödie in Palästina ist kein lokales Problem, sondern eine Tragödie für die ganze Welt, denn es handelt sich hier um eine Ungerechtigkeit, die eine Bedrohung des Weltfriedens darstellt”.[3]
Anzumerken ist hierzu, daß sich die jüdische Bevölkerung während der britischen Man-datszeit ebenfalls erheblichem politischem Druck und Angriffen seitens der Mandats-macht ausgesetzt sah.[4]
Aus israelischer Sicht stellt sich die Ein-wanderung und Heimkehr des jüdischen Volkes in sein historisches Siedlungsgebiet völlig anders dar. Das dem arabischen Volk von Palästina bis heute zugefügte Leid ausblendend gilt es Israel als einen souve-ränen Zufluchtsort als Schutz vor weltweitem Antisemitismus zu sichern.
Die Vereinten Nationen haben erkannt, daß ein wichtiger Faktor zur Vermeidung einer solchen Bedrohung des Weltfriedens darin besteht, daß das palästinensische Volk in die Lage versetzt wird, sein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung, nationale Unab-hängigkeit und Souveränität in Palästina auszuüben.
Die israelisch besetzten Gebiete umfassen heute das Westjordanland einschließlich Ostjerusalem, den Gazastreifen und die Golanhöhen. Die Sinai-Halbinsel, die Israel 1967 im Sechstagekrieg ebenfalls erobert hatte, wurde im Camp-David-Friedensvertrag 1982 an Ägypten zurückgegeben.
Der Gazastreifen wurde im Jahre 2005 gemäß dem einseitigen Abkoppelungsplan von Ariel Scharon von israelischen Siedlungen und Mili-tärstützpunkten geräumt, gilt für die UNO jedoch weiterhin als von Israel besetztes palästinensisches Gebiet.[6]
Auch im Libanon hatte Israel seit 1978 mehrmals Gebiete besetzt, sich aber im Jahr 2000 aus dem Libanon zurückgezogen.
Westjordanland[5] 5.800 km²
Gaza-Streifen 360 km²
Ostjerusalem[6] (arabisch: al-Quds; eigtl. al-Quds asch-scharīf; „die heilige [Stadt]“), 95 km²
Golan 1.531 km²
Westjordanland:
Als Bestandteil des britischen Völkerbunds-mandats für Palästina wurde das Westjordan-land von der UN-Vollversammlung im Tei-lungsplan von 1947 dem zu gründenden arabischen Staat zugesprochen.
Im Palästinakrieg wurde es 1948 von Jorda-nien besetzt und 1950 annektiert. Im Sechs-tagekrieg vom Juni 1967 wurde es von Israel erobert und steht seither unter israelischer Militärverwaltung; Ostjerusalem und Umge-bung wurden dagegen von Israel 1980 – laut der Resolution 478 des UN-Sicherheitsra-tes[7] – völkerrechtswidrig annektiert.
Das gesamte Territorium ist stark fraktioniert und in mehrere Zonen aufgeteilt:
Zone A: Palästinensisches Selbstverwaltungs-gebiet, „Gebiet A“ gemäß dem Interimsab-kommen über das Westjordanland und den Gazastreifen (Oslo-Abkommen von 1995).
Zone B: palästinensisches Selbstverwaltungs-gebiet unter Kontrolle des israelischen Militärs (Gebiet B).
Zone C: vom israelischen Militär verwaltet (Gebiet C).
Lediglich 40 % des Westjordanlandes gehören zu den Palästinensischen Autonomiegebieten und werden nominell (formal) von der Palä-stinensischen Autonomiebehörde (PNA) ver-waltet, darunter die Städte Jericho, Nablus, Dschenin, Tulkarm, Qalqiliya, Ramallah, Bethlehem und 80 % des städtischen Gebietes von Hebron.
Von den 3,17 Millionen Bewohnern im Westjordanland (Stand 2025) sind ca. 2,7 Millionen Palästinenser (Muslime, Christen und Samaritaner) und etwa 468.000 Juden, die in ca. 213 israelischen Siedlungen und deren 132 Außenposten leben.[8] In diese Zahlen nicht einberechnet sind ca. 236.000 Israelis auf dem Gebiet des von Israel an-nektierten Ostjerusalem.
Für die arabische Bevölkerung des Westjor-danlandes gilt die israelische Militärge-richtsbarkeit, die jüdische Bevölkerung unterliegt der Zivilgerichtsbarkeit.
Der Internationale Strafgerichtshof (IGH) erklärte die Besetzung bzw. Annexion der palästinensischen Gebiete in einem am 19. Juli 2024 veröffentlichten Gutachten für völkerrechtswidrig. Basierend auf dem Gutachten fordert die Resolution ES-10/24 der UN-Generalversammlung den Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten innerhalb eines Jahres.
Ostjerusalem:
Im Gebiet Ostjerusalems (95 km² ohne die von Israel annektierten Vorstädte) existieren heute 32 größere und kleinere jüdische Siedlungen. Das gesamte Stadtgebiet wurde 1980 der israelischen Stadtgemeinde Jeru-salem zugeschlagen.
Die Annexion Ostjerusalems durch Israel wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 478[9] verurteilt und für völkerrechtswidrig erklärt. Darüber hinaus wurden einige Vororte Ostjerusalems von Israel annektiert und zu Jerusalemer Stadtgebiet erklärt.
Die territoriale Vorherrschaft Israels in Ostjerusalem[10]
Am 28. Juni 1967 verabschiedete die Knesset ein Gesetz, mit dem die israelische Gesetz-gebung, Rechtsprechung und Zivilverwaltung formell auf 70 km² des arabischen Ost-Jeru-salems sowie 28 km² umliegender Dörfer im Westjordanland ausgeweitet wurden.
Die neuen Grenzen bescherten der Stadt an ihren nördlichen, östlichen und südlichen Randbereichen einen breiten Streifen zumeist unbewohnten Landes. In diesem Gebiet soll-ten im Verlauf der folgenden 50 Jahre groß-flächige Siedlungsringe gebaut werden.
Das israelische Innenministerium erließ eine Verordnung, durch die der noch bestehende jordanische Gemeinderat aufgelöst und die Gerichtsbarkeit der eigenen Stadtverwaltung auf das gesamte – also auch das besetzte – Stadtgebiet ausgedehnt wurde.
Zudem gab es eine Volkszählung, nach der Palästinenser den Status ständiger Residen-ten des Staates Israel erhielten; arabische Jerusalemer, die im Ausland arbeiteten oder wohnten – etwa die vielen Palästinenser, die seit den 1950er Jahren in den Golfstaaten arbeiteten – wurden als Abwesende einge-stuft und hatten kein Recht auf die Rückkehr in ihre Stadt.
Über diese formalen politisch-rechtlichen Handlungen hinaus setzte Israel eine Reihe von Entwicklungen in Gang, die darauf ab-zielten, vollendete Tatsachen zu schaffen. Mit großer Geschwindigkeit und Energie wurde eine zweigleisige Strategie umgesetzt:
Zum einen wurde zum Aufbau einer starken jüdischen Präsenz in ganz Ost-Jerusalem ein umfangreiches jüdisches Siedlungsprogramm jenseits der vor 1967 geltenden Grenzlinie („Grüne Linie“)[11] auf den Weg gebracht.
Zum anderen bemühten sich die israelischen Behörden, die jüdische demografische Mehr-heit zu bewahren – und wenn möglich sogar zu vergrößern –, indem sie Juden dazu ermu-tigten, sich in Jerusalem niederzulassen. Gleichzeitig wurden die arabischen Migrati-onsbewegungen nach Ost-Jerusalem eingeschränkt.
Seit 1967 wurden mehr als 30 km² palästi-nensischen Landes in Ost-Jerusalem (34 % der gesamten Fläche des Territoriums!) für den Bau jüdischer Siedlungen konfisziert; in den zwölf Siedlungen, die seither entstanden sind, leben heute inzwischen mehr als 230.000 Menschen (jüdische Siedler).
Darüber hinaus wurden rund 31 km² Fläche aus palästinensischem Privatbesitz mittels Bebauungsplänen als „freies öffentliches Land“ oder „Grünflächen“ ausgewiesen. In der Folge machen palästinensische Viertel – be-baute Gebiete und für zukünftige Bebauung verfügbare Fläche – heute nur noch etwa 14 % von Ost-Jerusalem aus.
Auch in Bezug auf palästinensisches Bauwe-sen und wirtschaftliche Entwicklung verfolgt Israel eine restriktive Politik, was zur Ab-wanderung zahlreicher Palästinenser aus der Stadt in die angewachsenen Randbezirke führt. Die palästinensischen Stadtteile Jeru-salems, in denen heute insgesamt rund 318.000 Menschen leben, lassen sich in vier Gruppen einteilen:
Erstens: Die Altstadt, die knapp einen Quadratkilometer groß ist.
Zweitens: Urbane Wohngegenden aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert im östlichen Teil der geteilten Stadt, etwa Sheikh Jarrah, Wadi al-Joz und Bab a-Zahara. Dabei ist erwähnenswert, daß die meisten Bewohner dieser Viertel Flüchtlinge infolge der Nakba (Katastrophe) von 1948 waren: palästinen-sische Elite, Mittelschicht und gebildete Be-völkerungsgruppen, in der Mehrzahl christ-lichen Glaubens, die gezwungen waren, die Stadtteile, die später zu West-Jerusalem wurden, zu verlassen. Ihre Zahl bezifferte sich auf etwa 30.000; sie hatten in acht Stadtvierteln und 39 Dörfern gewohnt – die meisten dieser Dörfer wurden nach dem Krieg abgerissen.
Drittens: Viertel wie Kafr ’Aqab, Beit Hanina und ’Anata, die sich auf ländlichem Gebiet entwickelt haben und in denen der histori-sche Dorfkern (nicht aber das ihn umgebende Land) außerhalb der Jerusalemer Gemeinde-grenzen liegt.
Viertens: Viertel, die sich aus einem einge-meindeten Dorfkern entwickelt und erweitert haben. Beispiele hierfür sind Silwan, Isawiya, as-Sawahira, Beit Safafa (von 1948 bis 1967 geteiltes Dorf) und Sur Bahir.
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Anmerkungen
[1]Diese Zahlenangaben beziehen sich auf die Entstehungszeit des Beitrags (1980). Im Westjordanland leben heute etwa 2,5 Millionen palästinensische Araber, im Gazastreifen 2,2 Millionen (Stand 2023). (Anm.: Die Bevölkerungs-zahl des Westjordanlandes wird je nach Quelle unterschiedlich angegeben. Geschätzt wird eine Gesamtbevölkerung (einschließlich der Bevölkerung Ostjerusalems) von 3 Millionen (Stand 2022), davon etwa 432.000 jüdische Siedler in der Westbank und 227.100 Israelis in Ostjerusalem (Stand 2019).
[2]21,1 % der israelischen Bevölkerung sind Araber. Die arabische Bevölkerung lebt zum Teil in gemischten arabisch-jüdischen Städten wie Haifa, Jerusalem, Akko und Ramle. Der größere Teil lebt in arabischen Orten in Galiläa, im östlichen, an das Westjordanland grenzenden Teil der Küstenebene zwischen Tel Aviv und Haifa sowie im nördlichen Teil des Negev. 10 % sind Beduinen, viele mit festem Wohnsitz, weitere 10 % sind Drusen, deren Dörfer in Galiläa, auf dem Karmel und dem Golan liegen. In Galiläa stellen Araber in einzelnen Gebieten die Bevölkerungsmehrheit.
[3]Im Zuge des ersten arabisch-israelischen Krieges von 1948 wurden 700.000 bis 800.000 Palästinenser vertrieben.
Die Zahl von 1.500.000 Flüchtlingen, die in dem Text genannt wird, schließt auch die Nachkommen geflüchteter und vertriebener Palästinenser sowie Vertriebene nachfolgender Konflikte (wie dem Sechstagekrieg von 1967) ein und entspricht in etwa den heutigen UNRWA-Statistiken.
[4]Während der britischen Mandats-Herrschaft in Palästina (1920–1948) wuchs die jüdische Bevölkerung durch Einwanderung sehr stark an. Die jüdische Einwanderung versuchten die Briten unter dem Druck der Balfour-Deklaration und später im Rahmen der UN-Teilungspläne zu regulieren.
[5]Seit 1967 steht das Gebiet unter israelischer Besatzung, die von der internationalen Gemeinschaft als völkerrechts-widrig angesehen wird. Einige Vororte Ostjerusalems wurden von Israel annektiert und zu Jerusalemer Stadtgebiet erklärt; den nicht annektierten Teil des Westjordanlands bezeichnet Israel als „Judäa und Samaria“ (hebräisch Jehuda we-Schomron). Es hat die nicht-israelischen Bewohner unter israelische Militärgerichtsbarkeit gestellt. Von Israel offiziell anerkannt wird knapp die Hälfte des Westjordanlands als Teil der Palästinensischen Autonomiegebiete verwaltet. Dieses Gebiet besteht aus zahlreichen jüdischen Enklaven.
[6] Einige Vororte Ostjerusalems wurden von Israel annektiert und zu Jerusalemer Stadtgebiet erklärt
[7]Die Resolution 478 wurde am 20. August 1980 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet. In ihr wurde das Jerusalem-Gesetz, das unter anderem die Annexion Ost-Jerusalems durch Israel festhält, für nichtig erklärt. Die Resolution wurde mit 14:0 Stimmen angenommen, wobei die USA sich der Stimme enthielten. Bis zum Abzug Israels aus Ost-Jerusalem wurden die UN-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre diplomatischen Vertretungen aus Jerusalem abzuziehen.
[8]Franziska Kring: Israel betreibt völkerrechtswidrige Annexion. In: Legal Tribune Online. (abgerufen am 25.07. 2024).
[9]Die Resolution 478 wurde am 20. August 1980 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet. In ihr wurde das Jerusalemgesetz, das unter anderem die Annexion Ost-Jerusalems durch Israel festhält, für nichtig erklärt. Die Resolution wurde mit 14:0 Stimmen angenommen, wobei die USA sich der Stimme enthielten. Bis zum Abzug Israels aus Ost-Jerusalem wurden die UN-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre diplomatischen Vertretungen aus Jerusalem abzuziehen.
[10]Qu.: Rami Nasrallah: Hauptstadt Jerusalem Eine palästinensische Perspektive (Essay) (Übersetzung aus dem Englischen: Peter Beyer, Bonn), in: Aus Politik und Zeitgeschichte (6.04.2018).
[11]Vgl. Fußn. 13.

