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„Junge Freiheit“, Teil des Systems

Reinhard Heuschneider

<heurein.wordpress.com>

schreibt am 20.7.2026 über die „Junge Freiheit“ als Teil des Systems:

Bekanntlich hat Dieter Stein, Gründer und Geschäftsführer der Wochenzeitung  „Junge Freiheit“, im Herbst 2025, kurz vor Eröffnung der alternativen Buchmesse „Seitenwechsel“, dafür gesorgt, daß zwei patriotische Verlage, die ihre Stände schon aufgebaut hatten, das Messegelände wieder verlassen mußten:

Den „Sturmzeichen-Verlag“ hatte er als „na-tionalsozialistisch“ angeschwärzt und den das Hausrecht der Messehalle Ausübenden erfolgreich aufgefordert, ihn aus der Messe-halle zu schmeißen, andernfalls, drohte der selbsternannte Demokratie-Wächter, würde er seine Zelte abbrechen.

Daraufhin von mir mit Offenem Schreiben angesprochen, antwortete Herr Stein, er sei nur gegen den „Sturmzeichen-Verlag“ vor-gegangen, der sich angeblich die Teilnahme „erschlichen“ habe; wofür der „Klosterhaus-verlag“ verantwortlich gewesen sei, weshalb auch dieser aus der Messehalle geschmissen wurde.

Wie es auch immer gewesen sein mag, in meinem Offenen Brief hatte ich Dieter Stein auf das absolut Wesentliche hingewiesen: Auch wenn man die Meinung eines anderen ablehnt und, wie er, mit dem seiner Ansicht nach „nationalsozialistischem“ Schriftgut nicht einverstanden ist, sollte es für aufge-klärte Menschen eine Selbstverständlichkeit sein, sich nach der Voltair zugeschriebenen Maxime zu richten:

„Ich bin zwar völlig anderer Meinung als Sie, würde aber alles geben, damit Sie Ihre Meinung äußern dürfen.“

Darauf ging der Chef der „Junge Freiheit“ überhaupt nicht ein, sondern schimpfte, Nazi-Lektüre dürfe man doch nicht hin-nehmen. Der Mann hat offenbar noch immer nicht begriffen und wird es wohl nie begrei-fen, was der Kern der Meinungsfreiheit ist.

Dieser Tage wurde mir ein Artikel von Dieter Steins Zeitung zugesandt, der meine Meinung über den Zeitungschef bestätigt:

Sein dem verlogenen BRD-Systems angeblich oppositionell aufgestelltes Wochenblatt ist in Wirklichkeit Teil des Systems.

Der zweiseitige Artikel in der Ausgabe vom 27. Juni 2026 trägt die Überschrift „Im Dienst des Todes“ und berichtet von fünf jungen deutschen Frauen, die während des 2. Welt-krieges im etwa 35 km östlich von Danzig entfernten damaligen Konzentrationslager Stutthof wenige Monate Dienst taten und am 4. Juli 1946, gemeinsam mit weiteren sechs Deutschen, in Danzig von den Polen aufgehängt wurden.

Es waren Jenny-Wanda Barkmann, Ewa Paradies, Elisabeth Becker, Wanda Klaff und Gerda Steinhoff. Wie die Henker in Nürnberg die Führerelite des 3. Reiches besonders grausam hinrichteten, indem die Fallhöhe so gering bemessen wurde, daß die Ermordeten sich nicht das Genick brachen und eines schnellen Todes starben, sondern langsam erstickten, so handhabten es auch die polnischen Mörder.

Der Schreiber des Artikels war der Journalist und Buchautor Harald Stutte, geboren 1964 in Leipzig. Er war nach einem Fluchtversuch aus der DDR im Gefängnis gelandet und von der BRD freigekauft worden. Er hatte Poli-tikwissenschaft und Geschichte studiert und geschrieben für die System-Presse SPIEGEL Online, die FAZ, die Süddeutsche Zeitung, WELT am Sonntag, Redaktionsnetzwerk Deutschland etc.

Er paßt also in die „Junge Freiheit“. Der gege-bene Artikel beweist m. E., daß Stutte bei seinem Geschichtsstudium die offizielle und somit verlogene Version voll und ganz über-nommen hat und kein kritisches Buch gelesen bzw. von ihm auch nicht ansatzweise Gebrauch gemacht hat.

Das aber ist noch nicht alles; Stutte zitiert vielfach den sogenannten Historiker Stefan Hördler. Dieser Mann, kaum 50 Jahre alt, ist m. E. das Paradebeispiel vom Abschreiben offizieller Historie, was belegt wird durch sein Buch „NS-Cliquen: Von Menschen und Mördern“; er soll von 2015 – 2019 das KL-Museum „Mittelbau-Dora“ geleitet haben.

In seinem o. g. Buch beschäftigt er sich auch in der ARD-Podcast-Sendung „Irmgard und die Schreibmaschine“, vom 23. 04. 2025, mit Irmgard Furchner, geborene Dirksen, die im Januar 2025 im Alter von 99 Jahren verstor-ben ist.

Kurz vorher wurde sie in einem Schauprozeß gequält und schließlich am Landgericht Itzehoe vom sogenannten Vorsitzenden Richter Dominik Groß wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt.

Sie war mit 18 Jahren zivilangestellte Se-kretärin im KL Stutthof, an keinem Verbre-chen beteiligt und daher unschuldig, doch um ewig mit dem Finger auf Deutschland zu zeigen und es weiterhin ausplündern zu können, wurde um die Jahrtausendwende mit dem Fall John Demjanjuk ein neues System von Strafverfahren erfunden:

Danach sind auch Unschuldige schuldig, wenn sie in einem Konzentrationslager bedienstet waren, und sei es nur als Sanitäter oder Schreibkraft. Durch ihre Anwesenheit seien sie „zum Rädchen“ geworden, „das die NS-Mordmaschinerie aufrecht erhielt“.

Frankenstein läßt grüßen! Genau diese neu erfundenen Regeln dieses üblen falschen Spiels macht sich auch der Hofhistoriker Stefan Hördler zueigen.

Ich hatte zum Thema Irmgard Furchner 2025 einen Aufsatz und 2023 einen Offenen Brief an den sogenannten Richter Dominik Groß geschrieben, selbstverständlich ohne Antwort zu erhalten.

https://heurein.wordpress.com/2025/04/11/inquisition-an-irmgard-furchner-abgeschlossen

Stefan Hördler und Harald Stutte ver-schweigen in „Junge Freiheit“, daß die Behauptungen von KL-Insassen über angebliche Verbrechen des Lagerpersonals nie forensisch untersucht worden sind!

Dieses absolute Muß bei angeblichen Kapi-talverbrechen wäre umso notwendiger, da es sich bei ehemaligen Häftlingen um die Aussagen von Befangenen handelt, ist aber niemals eingelöst worden.

Statt dessen beschränkt sich die BRD-Justiz auf Indizienprozesse, also Prozesse, die willkürlich und nach Gutdünken der wegen der fehlenden Gewaltenteilung politisch gelenkten Staatsanwaltschaft und Richter-schaft geführt werden.

Und wie deren „Gutdünken“ aussieht, ist hinreichend bekannt. Diese Binsenweisheit muß auch Historikern, die sich m. E. mehr der politischen Korrektheit denn nachweisbaren Fakten verpflichtet fühlen, bekannt sein.  

Betrachten wir einige Passagen des Artikels. Da heißt es:

  • „Barkmann wurde schwer belastet – als Totschlägerin und als Frau, die skru-pellos Frauen und Kinder in die Gas-kammern schickte. Die 23-Jährige reagierte trotzig. Während ihre Mitan-geklagten um Gnade flehten, schien sie vor allem um ihr Erscheinungsbild besorgt. Sie stylte sich aufwendig die Haare, flirtete angeblich mit den Wachen.“

  • „Die im Lager errichtete Gaskammer wurde intensiv zur Ermordung von Menschen mit Zyklon B genutzt. Elisabeth Beckers Aufgabe soll darin bestanden haben, Frauen und Kinder der Gaskammer zuzuführen.“ Sie soll eingeräumt haben, „an einer Selektion von mindestens 30 Gefangenen teilgenommen zu haben.“

  • „Auch Gerda Steinhoff wurde in Danzig geboren, arbeitete nach der Volksschu-le in einer Bäckerei, dann als Straßen-bahnschaffnerin. Im Herbst 1944 meldete sich die junge Mutter eines sechs Monate alten Kindes freiwillig zum Dienst in Stutthof. Dort nahm sie an Selektionen teil, schickte Gefangene ins Gas.

  • „Als Straßenbahnschaffnerin arbeitete zunächst auch die 1920 im hinterpom-merschen Lauerburg geborene Ewa Paradies. Im Herbst 1944 kam sie ins Lager Stutthof.“ Auch sie soll, nach Aussagen gefangene Frauen grausam gequält haben.

Dazu ist folgendes zu sagen:

  1. Der Prozeß gegen die Angeklagten war ein sowjetisch-polnisches Tribunal. Wie unglaubhaft sowohl die Sowjets als auch die Polen sind, hat das Drama um Katyn gezeigt. Dort hatten Russen 1940 ca. 20.000 Polen er-mordet, und fast ein halbes Jahrhundert lang wurde dieses singuläre Verbrechen, sowohl von den sowjetischen Tätern als auch von den polnischen Opfern(!), den Deutschen in die Schuhe geschoben und – welche Parallele zu den gegenständlichen ermordeten deutschen Frauen! – sieben unschuldige deutsche Männer wurden, nach einem polnischen Schauprozeß, als „Täter“ von Katyn aufgehängt!! Polen und Russen logen damals wie gedruckt und lügen heute genauso, was die Geschehnisse von 1939 – 1945 betrifft. Warum sollte es bei dem Tribunal gegen die fünf deutschen Frauen anders gewesen sein?!

  1. Zyklon B wurde zur Desinfektion der Kleidung der KL-Insassen verwendet, da Läuse und Ungeziefer Typhus-Überträger sind; somit wurde Zyklon B tatsächlich zur Rettung der Insassen benutzt. Ob Zyklon B auch zur Men-schenvergasung verwendet wurde, könnte nur eine forensische Unter-suchung feststellen. Der Wissenschaft-ler, Diplom-Chemiker Germar Rudolf, der mit seiner Expertise die Existenz von Menschengaskammern bezweifelte, wurde deshalb jahrelang juristisch verfolgt und eingesperrt. Die beiden „Experten“ Stutte und Hördler haben es offenbar nicht nötig, darauf hinzuwei-sen, daß Zyklon B zur Desinfektion der Häftlingskleidung verwendet wurde, sodaß dem unbedarften Leser der „Junge Freiheit“ impliziert wird, das Gift wurde nur zur Menschenvergasung entwickelt und verwendet. Vielleicht wissen die beiden es selber nicht mehr anders und haben zudem vergessen, dass das Fresenius-Institut nach der Analyse der von Germar Rudolf entnommenen Gesteinsproben festgestellt hatte: In den tatsächlichen Gaskammern von Auschwitz, also wo die Kleidung der Häftlinge entlaust wurde, waren die im Gemäuer festgestellten Zyanidverbindungen mit Eisen erwartungsgemäß sehr hoch, während sie in den angeblichen Menschengaskammern gleich Null waren. Aber durch ständiges Verschweigen entscheidender aber nicht erwünschter Ermittlungen sowie das gebetsmühlenartige Wiederholen von Behauptungen ohne forensische Untersuchung wird Unrecht automatisch zu „Recht“, und der Terminus „wurden ins Gas geschickt“ zur typischen Redensart von Propagandisten oder „Historikern“, die das selbständige Denken offenbar verloren haben. Und die „Junge Freiheit“ bedient sich ihrer.

  1. Die beschuldigten Frauen hatten an-geblich ihre Untaten gestanden? Es ist aus ungezählten Fällen bekannt, daß Beschuldigte durch Folter oder durch Versprechen einer milden Strafe ein Verbrechen gestanden, das sie nie verübt hatten. Ebenso ist erwiesen, daß bei zahllosen Prozessen dieser Art – sogar bei dem berüchtigten Auschwitz-Prozeß 1963/1965! – sogenannte Augenzeugen zum Nachteil des Be-schuldigten das Blaue vom Himmel logen und kein Richter es wagte, sogar eindeutig als Lügen zulasten Deutschlands erkannte Aussagen als solche zu bewerten und zu ahnden. Von einem besonders skandalösen Fall dieser Art berichtet die „National-Zeitung“ vom 26. 07. 1996.

https://heurein.wordpress.com/2020/04/29/schweiger-und-schwaetzer/

SS-Oberscharführer Otto Hoppe tat als Zugehöriger einer Militäreinheit im KL Buchenwald Dienst. Wenige Jahre nach dem Krieg warfen ihm 130 (Hundertunddreißig!) vereidigte Zeugen vor, er, genannt „die Bestie Hoppe“, habe Häftlinge mit Knüppeln und Schaufeln zu Tode geprügelt, zahlreiche erschossen, ertränkt und ihnen die Zähne ausgeschlagen. Der Beschuldigte versicherte seine Unschuld und die Anschuldigungen als Lüge.

Natürlich gab es keine forensische Unter-suchung, denn das Wort eines von „Nazis“ Gefangenen galt und gilt nach ungeschrie-benem Gesetz als heilig, und jeder Richter würde sich lieber in die Hose scheißen, bevor er auf einer forensischen Unter-suchung bestünde, denn das wäre das Ende seiner Karriere, ja, seiner Existenz. Daher machen alle Richter einen großen Bogen z. B. um die Expertisen von Germar Rudolf oder dem Gaskammerexperten Fred Leuchter und befragen bei den Scheinverhandlungen lieber Hofhistoriker, die als „Gutachter“ die gewünschte offizielle Version brav nachplappern.  

Der sogenannte Richter am Landgericht Stade verurteilte am 18. April 1950 Otto Hoppe wegen Mordes in vier Fällen, versuchten Mordes in einem Fall, wegen Totschlags in neun Fällen und Körperverletzung in 81 Fällen zu zweimal lebenslangem Zuchthaus plus 15 Jahren Zuchthaus.

„Durch sein verstocktes Leugnen auch gegenüber schlagenden Beweisen und die Form seiner Einlassung“, habe er gezeigt, „daß er keinerlei Reue über seine Taten empfinde und ihm daher die bür-gerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt werden.“

Nach 17 Jahren Kerkerhaft stellte sich heraus, daß die hundertunddreißig Zeugen sich jeweils vor den Prozeßtagen in der Stader Gaststätte „Harburger Hof“ für ihre Meineide abgesprochen hatten. Die „Bestie“ war also nicht Otto Hoppe, sondern die Bestien waren eher die 130 meineidigen Zeugen sowie der feige Richter.

Alle Verantwortlichen, die einen Beschuldig-ten ohne forensische Untersuchung bestra-fen, müssen sich im klaren darüber sein, daß sie sich unter Umständen an einem Unschul-digen versündigen, daß sie also potentielle Verbrecher sind.

Wie man Leute bezeichnet, die in Zeitungen, Büchern oder sonstwo Behauptungen ohne forensische Verifizierung, stets im Indikativ und nicht im Konjunktiv, als wahr bezeich-nen, das können sich Herr Stein und die in „Junge Freiheit“ schreibenden Autoren selber aussuchen.

Stand dem Lügner Gil Ofarim etwa das Recht zu, durch eine forensische Untersuchung seine verbalen Behauptungen als wahr oder falsch festzustellen, nur weil er Jude ist, hingegen ungezählten des Massenmordes bezichtigten Deutschen steht dieses Recht nicht zu, nur weil sie Deutsche sind?

Ich stelle Dieter Stein, Harald Stutte, Stefan Hördler sowie allen Staatsanwälten und Richtern, die Frage, wie sie wohl reagieren würden, wenn man sie aufgrund der Be-hauptung, sie seien Mörder, wegen Mordes verurteilte.

Würden sie dann nicht auf einer forensischen Untersuchung bestehen, da nur eine solche über ihre Schuld oder Unschuld befinden könnte? Selbstverständlich!

Aber wenn es nicht um die eigene Person, dafür um die Karriere geht, sieht alles ganz anders aus. Da kann man die Not und Pein von unschuldig Verfolgten offenbar schon hinnehmen.

Bei dem o. g. drastischen Fall des Otto Hoppe, dem wegen hundertunddreißig meineidiger Zeugen sowie einer skandalösen Justiz 17 Jahre seines Lebens gestohlen wurden, wird die ganze skandalträchtige Tragweite der BRD-Politjustiz durch einen weiteren Aspekt erkennbar.

Damals, nach Bekanntwerden der Falschaus-sagen der Zeugen, wurde die Unschuld Hoppes erkannt und wenigstens der Versuch gemacht, ihn zu rehabilitieren. Stände der Angeklagte heute, 70 Jahre später, vor Gericht, es bedürfte keines einzigen meineidigen Zeugen, geschweige denn hundertunddreißig, um ihn wegsperren zu lassen, denn das BRD-Tribunal würde ihn von sich aus als „Schuldigen“ verurteilen, weil er

„ein Rädchen in der NS-Mordmaschinerie“

gewesen sei. Hier wird besonders deutlich, was für ein perverses, beliebig und willkürlich einsetzbares Rädchen die BRD-Justiz in der antideutschen Polit-Maschinerie ist.

  • Ferner heißt es in dem von Dieter Stein zu verantwortenden Artikel in theatra-lischer Propagandamanier über das Konzentrationslager Stutthof:

„…das in der deutschen Nachkriegs-öffentlichkeit keine große Rolle spielte“, aber „eine der grauenvoll-sten Einrichtungen im über Europa verstreuten KZ-Archipel der Nazis“ war. „Es wurde 1939, kurz nach Kriegsbeginn, als erstes Lager auf von Deutschen besetztem polni-schem Gebiet errichtet.“

O, schon wieder waren die bösen Nazis als Erste für die „grauenvollen Einrichtungen“ verantwortlich, allerdings verschweigt die „Junge Freiheit“ geflissentlich, daß das Deut-sche Reich und Österreich Ungarn mitten im 1. Weltkriegs Polen zur Unabhängigkeit verhalfen.

Zum „Dank“ errichteten die Polen gleich nach dem 1. WK die ersten Konzentrationslager auf europäischem Boden: Szczypiorno und Stral-kowo; nach 1926 kamen Bereza Kartuska und Brest-Litowsk und 1939 noch Chodzen hinzu.

Ungezählte Deutsche wurden in diesen polni-schen Vernichtungslagern gemartert und er-mordet. Das war zu einer Zeit, als die Natio-nalsozialisten in Deutschland noch nicht an der Macht waren.

Meine Wenigkeit prüfte, was wikipedia zu den ersten polni-schen Konzentrationslagern auf europäischem Boden meinte. Sowohl anti-deutsche menschliche als auch künstliche Intelligenz teilten mir mit, bei diesen polni-schen Lagern handle es sich gar nicht um Konzentrationslager, das seien nur Nazi-Behauptungen, in Wirklichkeit seien es „Internierungslager“ gewesen.

Man glaubt das homerische Lachen aus dem PC zu hören. Wieviel Menschen, zusätzlich zu Ursula Haverbeck, sind von der BRD-Polit-Justiz schon gequält worden, weil sie Ausch-witz als Arbeitslager und nicht als „Vernich-tungslager“ bezeichnet haben! Sogar die jüdische Historikerin Gitta Sereni (1921-2012) gab der britischen Tageszeitung „The Times“ ein Interview, erschienen am 29. August 2001, in dem sie zum Thema „Auschwitz“ u. a. wörtlich sagte:

„Why on earth have all the people made Auschwitz into a sacred cow? … It was an almost pathological concentration on this one place, but it was not an extermina–tion camp.“ („Warum haben alle diese Leute Auschwitz in aller Welt zu einer heiligen Kuh gemacht?…Auschwitz war ein schrecklicher Ort, aber es war kein Vernichtungslager.“

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß über das KL Stutthof ohnehin die unver-schämtesten Lügen verbreitet werden, an denen die „Junge Freiheit“ allerdings nicht beteiligt ist: Seife aus Judenfett.

Sogar die Sowjets räumten beim Nürnberger Tribunal ein, daß es sich bei der Behauptung, die Deutschen hätten in den Konzentrat-ionslagern, vor allem in Stutthof, aus dem Fett ermordeter Juden Seife hergestellt, um lächerliche Propaganda handelte (aus RIF = Reines Industriefett hatten die Sowjets „Reines Judenfett“ gemacht).

Das hinderte Gerhard Sonnenschein, den Präsidenten der Israelitischen Kultusge-meinde in Graz keineswegs, noch am 9. November 2008 dem Grazer Lokalblatt „Kleine Zeitung“ ein Interview zu geben, in dem er u. a. die Behauptung aufstellte,

„daß noch in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in Österreich aus Juden hergestellte Seife verkauft worden sei.“ (Der Große Wendig, Band IV, S. 849).

Nun ja, Gerhard Sonnenschein hat sich nach seiner Überzeugung nicht schuldig gemacht, denn Talmud-Juden dürfen zulasten der „Gojim“ lügen.

Dafür ist der von der „Junge Freiheit“ extra hervorgehobene Satz von Stefan Hördler besonders perfide:

„Nur weil weniger Frauen als Männer später angeklagt und verurteilt wurden, heißt das nicht, daß auch weniger Frauen beteiligt waren.“

Offenbar genügt es Hördler nicht, daß alli-ierte Verbrecher sofort amnestiert wurden, sich niemals für ihre tatsächlichen Verbre-chen verantworten mußten, statt dessen sich als Richter und Henker gegen Deutsche auf-spielen konnten und bis zum St. Nimmer-leinstag aufspielen werden.

Dieser im wahrsten Sinne des Wortes anti-deutsche Rassismus ist noch immer nicht genug? Ist es wirklich so unbedeutend, daß 100-Jahre alte unschuldige Greise und Greisinnen, teilweise auf der Krankenbahre(!), vor den Richterstuhl gebracht werden?

Und angesichts dieser „Noblesse“ der perversen, rassistischen antideutschen politischen Gesinnungsjustiz entdeckt der Hofhistoriker Hördler plötzlich, daß man viele weibliche deutsche Verbrecherinnen gnädigerweise laufen ließ, obgleich sie hohe Strafen verdient hätten?

Und Dieter Stein behauptet doch tatsächlich, seine Zeitung sei ein oppositionelles Blatt. In Wahrheit kommt dem geschichtlich kaum bewanderten Leser eines solchen politisch aufbereiteten Artikels unweigerlich der Gedanke:

Es ist zwar traurig, daß die jungen Frauen so früh und grausam sterben mußten, –  aber eigentlich sind sie selber schuld, wenn sie sich diesem „verbrecherischen Nazi-Regime“ angedient haben.

Das ist so ähnlich wie mit den 4 Toten und zahlreichen Schwerverletzten, die das Atten-tat des Claus Schenk Graf Stauffenberg am 20 Juli1944 – das sich heute zum 82. Male jährt – kostete.

Bekanntlich war von Stauffenberg zu feige, Hitler mit der Pistole und dann sich selber zu erschießen, was hundertprozentig sicher gewesen wäre und vier unschuldige Tote und Schwerverletzte erspart hätte.

Statt dessen deponierte er heimlich die englische Bombe und machte sich aus dem Staub; sein eigenes Leben war ihm zu kostbar. Dieter Stein verehrt, gemeinsam mit der offiziellen Seite, bekanntlich den Mörder Stauffenberg als Helden.

Warum? Wer „Nazis“ ermordet ist ein guter Mörder? Und die vier Ermordeten warten ja „Nazis“, – genau wie die fünf ermordeten Frauen von Stutthof. 

Mit allen philo-zionistischen Blättern, Per-sonen, Kreisen und Parteien hat Herr Stein eines gemeinsam, nämlich er betreibt eifrig Widerstand gegen die „Nazis“ posthum, obgleich die daraus sich zwangsweise ergebenden Folgen längst bekannt sind: Die Talmud-Juden werden immer unverschämter, und Israel wurde zum Völkermörderstaat.

Ich kann keinen wesentlichen Unterschied erkennen zwischen Dieter Steins „Junge Freiheit“ und „Post von Wagner“ in der Bild-Zeitung.

 

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